Geld über die Grenze bringen – die wichtigsten Regeln

Bargeld oder Münzen sind vor Grenzübertritt grundsätzlich bei der deutschen Zollstelle anzumelden. Dies betrifft alle Edelmetalle oder Währungen ab einem Gesamtwert über 10.000 Euro. Es gilt eine Voraussetzung bei der Anmeldung: Sie muss unaufgefordert geschehen. Winkt der Zollbeamte an der Grenze einfach durch, so muss das Formular dennoch vorgezeigt werden.

Nach der Anmeldung erhält man ein abgestempeltes Formular, was bei der Aus- und Einreise griffbereit im Handgepäck mit sich geführt werden sollte. Wichtig hierbei ist, dass Kontrollen nicht nur direkt an der Grenze geschehen können. Auch im Landesinneren kann der Zoll noch prüfen und sich das Formular zeigen lassen. Hat man diese Bescheinigung nicht parat, gibt es hohe Geldstrafen zu zahlen. Außerdem behält der Zoll alle Barmittel ein, die nicht angemeldet sind. Risiko kann hier den Totalverlust mit sich bringen. Alle Barmittel müssen auf der Bescheinigung aufgeführt sein. Dazu gehört nicht nur Bargeld in verschiedenen Währungen, sondern auch Münzen oder Edelmetalle.

Führt man ausländische Währungen mit sich, so werden diese zum tagesaktuellen Kurs umgerechnet. Dies geschieht bei der Ein- und Ausreise. Demnach ist bei der Anmeldung zu bedenken, die Summe nicht zu knapp zu kalkulieren. Will man noch unterhalb der 10.000 Euro Grenze reisen, so sollten diese Kurse stets berücksichtigt werden. Gelangt man nur einen Cent über diese Grenze und kann keine Anmeldung vorweisen, zieht der Zoll das Geld ein. Hinzugezählt werden alle Wertpapiere, da sie schnell zu Barmittel gemacht werden können. Checks, Aktien und Sparbriefe fallen dann ebenso in diese Grenze mit rein.

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