Gehaltsumwandlungen: frühzeitige Krisenvorsorge durch den Arbeitgeber

Bei der Gehaltsumwandlung geht ein fester Betrag des Gehaltes direkt zu den Spareinlagen. Der Vorteil ist, dass keine Steuern für den gesparten Betrag anfallen. Selbst die Kirchensteuer entfällt. Die Gehaltsumwandlung ist den anderen betrieblichen Altersvorsorgearten ebenbürtig. Daher sind auch keine Abgaben an die Sozialversicherung nötig. Der einzige Nachteil der Gehaltsumwandlung liegt in der Versteuerung der Kapitalleistungen oder Rentenzahlungen.

Bei der Gehaltsumwandlung sind drei wesentliche Punkte zu beachten: Zum einen legen die Maximalbeträge fest, wie viel des monatlichen Gehaltes gespart werden darf. Insgesamt dürfen Angestellte bis zu 4.320 Euro im Jahr sparen. Das sind maximal 360 Euro im Monat. Eine Regelung legt fest, dass für Sparer, die vor dem Jahr 2005 mit dem Sparen begannen, höchstens 250 Euro im Monat als Spareinalge möglich sind.

Des Weiteren sieht die staatliche Förderung vor, dass keinerlei Steuern auf die Gehaltsumwandlung anfallen. Somit erhöhen sich das Nettogehalt und die Rendite. Wenn das Jahres-Bruttoeinkommen nicht mehr als 66.000 Euro beträgt, fallen zudem die Sozialabgaben weg. Dies stellt einen Vorteil sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber dar. Eine Besonderheit der Gehaltsumwandlung ist, dass der Arbeitgeber zum Versicherungsnehmer wird. Denn er ist Inhaber des Vertrages und der Versicherte ist der Arbeitnehmer. Daher bedarf es einer Zusatzerklärung, in der erklärt wird, dass alle Besitzrechte auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Damit ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht hergestellt. Um zu erfahren, wie genau die Gehaltsumwandlung im einzelnen Fall vonstattengeht, ist eine Beratung durch den entsprechenden Arbeitgeber wichtig.

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