Gehaltsumwandlungen: frühzeitige Krisenvorsorge durch den Arbeitgeber

Bei der Gehaltsumwandlung geht ein fester Betrag des Gehaltes direkt zu den Spareinlagen. Der Vorteil ist, dass keine Steuern für den gesparten Betrag anfallen. Selbst die Kirchensteuer entfällt. Die Gehaltsumwandlung ist den anderen betrieblichen Altersvorsorgearten ebenbürtig. Daher sind auch keine Abgaben an die Sozialversicherung nötig. Der einzige Nachteil der Gehaltsumwandlung liegt in der Versteuerung der Kapitalleistungen oder Rentenzahlungen. Bei der Gehaltsumwandlung sind drei wesentliche Punkte zu beachten: Zum einen legen die Maximalbeträge fest, wie viel des monatlichen Gehaltes gespart werden darf. Insgesamt dürfen Angestellte bis zu 4.320 Euro im Jahr…

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