Mindesthaltbarkeit bei Langzeitlebensmitteln

In Deutschland gibt es lebensmittelrechtliche Grundlagen, die auch für Langzeitlebensmittel eingehalten werden müssen. Für jedes Lebensmittel ist daher ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben. Viele Menschen gehen bei Überschreiten des Datums davon aus, dass das betreffende Lebensmittel nicht mehr genießbar ist oder nicht mehr schmeckt. Doch gerade bei Langzeitlebensmitteln sollte und muss das aufgedruckte Haltbarkeitsdatum vernachlässigt werden.

Dosenbrot ist das ideale Beispiel für Langzeitlebensmittel, die auch Jahre nach dem Überschreiten des Haltbarkeitsdatums genießbar bleiben. Bereits in den 40 er Jahren wurde mit der Herstellung von Dosenbrot begonnen und bis heute verbessert. Im Mittelpunkt stehen Roggenbrot und Pumpernickel, die nicht nur nahrhaft sind, sondern 15 bis 20 Jahre in der Dose haltbar bleiben können. Dennoch gibt es auf jedem Dosenbrot eine Haltbarkeit von nur 2 Jahren. Dass es sich hier nachweislich um eine längere Haltbarkeit handelt, spielt im deutschen Lebensmittelgesetz keine Rolle. Die zwei Jahre Haltbarkeit müssen vom Hersteller angegeben werden, obwohl es hier bereits andere Erfahrungen gibt. Dosen aus Zeiten der Kubakrise oder gar vom Ersten Weltkrieg wurde über 30 bis 50 Jahre später geöffnet und waren noch in einwandfreiem Zustand.

Die Produkte im deutschen Lebensmittelhandel dürfen jedoch nur zwei Jahre Haltbarkeit aufgedruckt bekommen. Beim Einkauf von Langzeitlebensmitteln kann dieses Datum vernachlässigt werden. Viele Langzeitlebensmittel sind einem massiven Trocknungsprozess ausgesetzt und verlieren 90 Prozent an Gewicht. Abgepackt und luftdicht verschlossen in Dosen wird das Verderben der Lebensmittel deutlich verlangsamt. Mit der Zugabe von Wasser quellen die Lebensmittel und erhalten ihr ursprüngliches Gewicht wieder. Dosenbrot hingegen muss nicht mit Wasser verdünnt werden und ist nach dem Öffnen sofort essbar.

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