Mindesthaltbarkeit bei Langzeitlebensmitteln

In Deutschland gibt es lebensmittelrechtliche Grundlagen, die auch für Langzeitlebensmittel eingehalten werden müssen. Für jedes Lebensmittel ist daher ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben. Viele Menschen gehen bei Überschreiten des Datums davon aus, dass das betreffende Lebensmittel nicht mehr genießbar ist oder nicht mehr schmeckt. Doch gerade bei Langzeitlebensmitteln sollte und muss das aufgedruckte Haltbarkeitsdatum vernachlässigt werden. Dosenbrot ist das ideale Beispiel für Langzeitlebensmittel, die auch Jahre nach dem Überschreiten des Haltbarkeitsdatums genießbar bleiben. Bereits in den 40 er Jahren wurde mit der Herstellung von Dosenbrot begonnen und bis heute verbessert. Im Mittelpunkt…

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