Wann greift die staatliche Vorsorge

Die staatliche Notversorgung ist dafür eingerichtet worden, bei einem großen Notfall und bei Mängeln in der Versorgung eingreifen zu können. Der Staat muss schon vor dem Eintreten der Krise reagieren, damit die Krise nicht noch mehr angeheizt wird.

Wenn die Krise noch friedlich abläuft, müssen zunächst die Bundesländer für die Versorgung einstehen. Die Gefahr muss von den Ländern selbst bewältigt werden. Erst wenn hier die Kapazitäten schwinden und die Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, wird der Bund um Hilfe gebeten. Die Lebensmittel aus den Vorratslagern des Bundes kommen somit erst zum Einsatz, wenn ein oder mehrere Bundesländer Hilfe ersuchen. Dabei müssen die Länder auch mitteilen, welchen Mengen sie benötigen. Ist alles soweit geklärt, können die Länder die nötigen Vorräte bei den Lagerstätten abholen, die vorher mitgeteilt werden. Die Länder sind dann wieder für den Transport und die Weiterverarbeitung der Lebensmittel zu ständig. Auch die Verteilung muss über das Land geschehen und wird meist über Sammelverpflegungseinrichtungen erfolgt.

Die Verfügung über die Notvorräte liegt allein beim Bund, denn der hat die Ware gekauft und auch die Lagerung finanziert. Die Länder dürfen nur im Bedarfsfall an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herantreten, welches die Freigabe der Waren dann entscheidet. Die Verteilung der Lebensmittel erfolgt dann auch teilweise über Transportverbände, wie zum Beispiel der THW oder auch andere Hilfsorganisationen. Die meisten Notvorräte werden dann über LKW an die einzelnen Länder verteilt. Die Lagerung der Vorräte besteht etwa zehn Jahre. Danach müssen Getreide, Reis und Hülsenfrüchte ausgetauscht und ersetzt werden. Es gibt jedoch auch betriebe, wie Milchproduzenten, die sich verpflichten, eine geringe Menge immer im Betrieb zu lassen, um im Notfall darauf zurückgreifen zu können.

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