Staatliche Reserven – was genau wird gelagert?

Im Krisenfall greift die Bundesrepublik Deutschland auf die staatlichen Nahrungsreserven zurück. Wichtig bei diesen Reserven ist, es gibt keine Schwankungen und es ist immer eine genaue Menge im Jahresverlauf eingeplant. So stehen Getreide und andere Grundnahrungsmittel selbst über den Winter zur Verfügung. Grundsätzlich lässt sich die Reserve in zwei Bereiche unterteilen: die zivile Notfallreserve und die Bundesreserve Getreide.

Bund und Länder müssen schnell auf Notfallsituationen und auf Mängel reagieren. Nur die wenigen Betriebe besitzen umfangreiche Vorräte und viele Lebensmittel oder landwirtschaftliche Erzeugnisse lassen sich nicht schnell nachproduzieren. Die Betriebe sind an die natürlichen Wachstumszyklen gebunden. Die nationalen Krisenvorräte werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kontrolliert. Sie sorgt für den Einkauf und den Verkauf der Reserven und sichert damit die Unterhaltung der Bundesrepublik. Die Bundesreserve Getreide deckt sämtliche Getreidearten ab, die für die Herstellung von Brot verwendet wird. Dazu gehört neben dem Weizen auch der Roggen. Ebenfalls ist Hafer eingelagert für verschiedene Zubereitungen. Kommt es zum Ernstfall, lässt sich über diese Reserve die Versorgung mit Mehl und Brot über eine gewisse Zeit aufrechterhalten. Die Körner befinden sich grundsätzlich in der Nähe von Mühlen, um sie hier direkt weiterverarbeiten zu können.

Neben der Getreidelagerung gibt es eine zivile Notfallreserve. Sie besteht aus Lang- und Rundkornreis. Ebenso vorrätig sind verschiedene Hülsenfrüchte, wie Erben und Linsen. Des weiteren gehört Kondensmilch zur Grundversorgung. Diese Sicherheitsreserven decken die Grundbedürfnisse in Krisensituationen ab und versorgen hauptsächlich die Menschen in den Ballungsräumen. Sie sollen täglich eine Mahlzeit davon erhalten.

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