Optionen bei verpasstem Flug

Die Reise in den Urlaub beginnt oft mit der Fahrt zum Flughafen. Hier können Störungen im Betriebsablauf oder eigenes Verschulden dazu führen, dass der Flieger ohne einen abhebt. Jetzt stehen Reisenden mehrere Möglichkeiten offen, um einer finanziellen Krise zu entgehen und doch noch am Urlaubsort rechtzeitig anzukommen. Bereist im Vorfeld kann man einer solchen Krise begegnen, wenn man genügend Zeit für die Fahrt zum Flughafen einplant. Genaue Informationen über die Strecke und eventuelle Behinderungen durch Baumaßnahmen oder Staus sind meist im Internet oder per Telefonabfrage zu erhalten.

In erster Linie gilt es, Ruhe zu bewahren. Ist der Flug verpasst, hilft auch ein Beschweren bei der betreffenden Fluglinie nichts. Die Preise für die Umbuchung des verpassten Fluges unterscheiden sich zwischen den Fluglinien und Flugklassen. Die Kosten für eine Umbuchung in die Economy-Klasse ist in der Regel günstiger als in Business-Klassen. Hartnäckiges Nachfragen und auf Kooperation bestehen, zahlt sich aus. In jedem Fall muss man sich direkt an die Fluglinie wenden. Abhängig vom Tag lassen sich hier die günstigsten Preise für den nächsten Flug finden. Vielleicht ist auch das Umsteigen auf ein anderes Transportmittel, wie den Zug oder einen Mietwagen im individuellen Fall günstiger.

Da Fluglinien oft die Kapazitäten für einen Flug überbuchen, findet sich meist ein Platz in einem anderen Flugzeug. Liegt das Verschulden für einen nicht gestarteten Flug bei der Fluglinie, hat man ein Recht auf Schadensersatz. Schriftlich und nicht über das Reisebüro kann dieser Anspruch geltend gemacht werden. Bei Verspätungen des Fluges und dadurch verpasste Anschlussflüge gelten ähnliche Bedingungen. Hier nimmt man noch vor Ort die Ermäßigung für das Umbuchen in Anspruch.

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