Krisenvorsorge für Hartz-IV-Empfänger

Die Krisenvorsorge gilt nicht nur für Menschen mit Einkommen oder hohen Rücklagen, die sich für finanzielle Notstände absichern können. Auch Hartz-IV-Empfänger haben Chancen, sich durch gezielte Maßnahmen vor Krisen zu schützen. Im Normalfall ist das Vorhandensein von Kapital nötig, um gegen die Finanzkrise gewappnet zu sein. Da auch Empfängern von Arbeitslosengeld und Hartz IV ein gewisses Eigenvermögen zusteht, sollten diese das ausnutzen. Der Vermögensfreibetrag für Hartz IV-Empfänger liegt bei 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.

Mindestens können das 3.100 Euro sein und maximal 9.750 Euro. Hinzu kommen 750 Euro für Rücklagen, die auf alle notwendigen Anschaffungen als anrechnungsfrei gelten. Die Bezieher von ALG II, die vor dem 1. Januar 1948 geboren wurden, erhalten einen höheren Freibetrag. Hier sind es 520 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Der maximale Betrag liegt bei 33.800 Euro. Als Vermögen gelten zudem keine Kraftfahrzeuge bis zu einem Wert von 7.500 Euro. Befinden sich diese im Besitz des Harzt-IV-Empfängers, muss er diese nicht angeben, wenn er den Antrag auf Hartz IV stellt. Auch Eigentumswohnungen mit einer Größe bis zu 120 m² und ein Haus mit bis zu 130 m² sind nicht anrechenbar. Zur Lebensversicherung, die für Arbeitslose ohne Geldeinbußen bei der Antragstellung gültig sind, gilt die Lebensversicherung ab einem Betrag von 16.250 Euro. Daneben können Arbeitslose bis zu 100 Euro neben dem Hartz IV dazu verdienen. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit 80 Prozent bis zu einer Grenze von 799 Euro auf das ALG II angerechnet. Ab 800 Euro Zuverdienst nimmt das Arbeitsamt 90 Prozent des Verdienstes ein.

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