Eine Scheidung stellt an sich schon eine Phase dar, die für beide Partner in der Regel unangenehm und traurig ist. Das Ende einer Beziehung rechtlich regeln zu müssen, kann durch eine gute Vorsorge vereinfacht werden. Auch wenn sich verliebte Paare vor der Hochzeit oft sicher sind, dass ihre Ehe halten wird, ist es im Nachhinein von Vorteil, bereits vorab viele Fragen in einem Vertrag zu klären.
Ein Ehevertrag muss immer die gesetzliche Mindestanforderung einhalten. Der Vertrag lohnt sich vor allem dann, wenn sich Vermögen und Kinder in der Ehe befinden. Bei Ehegatten mit Kindern muss nach der Scheidung die Regelung des Sorgerechts getroffen werden. Wenn einer der Ehegatten die Betreuung des Kindes teilweise oder vollständig erhält, bekommt er vom Expartner Unterhalt. Nach dem Gesetz ist auch der betreuende Ehepartner nicht verpflichtet, einer Tätigkeit nachzugehen, bis das Kind drei Jahre alt ist. Die konkrete Regelung hinsichtlich älterer Kinder müssen Ehepartner mit einem Anwalt festlegen.
Wenn die Partner ein hohes Vermögen in die Ehe einbringen, muss auch hier festgelegt sein, wer im Falle einer Scheidung eine Abfindung erhält und wie hoch diese ausfällt. Gerade bei Unternehmern wird das Vermögen zu Beginn der Ehe mit dem Betriebsvermögen am Ende abgewägt. Daher gibt es auch für Gesellschafter Verträge, die einen Scheidungsvertrag zum Schutz des Unternehmens fordern. Das Familienvermögen oder Vermögen durch Schenkungen und Erbschaft wird nach der Gütertrennung ohne Vertrag gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Das kann für einen der Partner, der mehr Geld in die Ehe eingebracht hat, ein großer Nachteil sein. In jedem Fall muss ein Ehevertrag vor der Heirat geschlossen werden. Auch wenn es unromantisch oder unsentimental ist, so beruhigt der Vertrag doch gerade im Nachhinein die Gemüter.