Krisenvorschriften bei Sozialleistungen

Viele Menschen befinden sich derzeit in Arbeitslosigkeit oder bekommen soziale Bezüge. Im Krisenfall gibt es jedoch spezielle Vorschriften, an die sich auch die Empfänger halten müssen. Teilweise ist für derartige Menschen eine Krisenvorsorge kaum möglich, da das Sparen beispielsweise durch Gesetze unterbunden wird. Umso schlimmer wird es die betroffenen Personen treffen. Denn wirklich schlimm wird es im Krisenfall erst, wenn Sozialleistungen nicht mehr bezahlt werden (können), oder diese durch Inflation praktisch wertlos werden. Wer derzeit als Arbeitslosengeld II bekommt, der gilt als bedürftig und hat keine anderen Rücklagen. Lebensversicherungen oder…

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