Stevia – endlich erlaubt als Zuckerersatz

Stevia ist auch als Honigkraut bekannt und enthält stark süßende Stoffe in den Blättern. Die südamerikanische Pflanze war bisher nicht offiziell in der EU als Lebensmittel zugelassen. Jetzt dient sie als Zuckerersatz, süßt deutlich stärker und hat dabei keine Kalorien.

Zu kaufen gibt es Stevia als weißes Pulver, das aus den getrockneten Blättern der Pflanze besteht. Einst als Kosmetika oder Badezusatz verkauft, ist es nun offiziell ein Lebensmittel. Die Qualität des Pulvers wird durch die EU-Kommission überwacht. Sie setzt gleichwohl die Höchstgrenze im Verzehr: Erlaubt sind nur 4 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Einziger Nachteil ist ein leicht bitterer Nachgeschmack, den man beim Süßen von Tee, Kaffee oder anderen Lebensmitteln erhält. Die Höchstmengen-Vorschrift dient nach neuen Erkenntnissen weniger dem eigenen Gesundheitszustand, sondern vielmehr der Zucker- und Süßstoffindustrie. Hält man sich an diese Vorschrift in den Lebensmitteln, kommt es zu einer Kombination aus Zucker und Stevia. Für das Süßen von einem Liter Limonade müsste man die dreifache Dosis der erlaubten Menge Stevia verwenden. So sind die restlichen zwei Drittel mit Zucker aufzufüllen.

Stevia als Notvorrat

Stevia lässt sich unkompliziert auch in größeren Mengen lagern. Es ist unschädlich für die Zähne und sogar für Diabetiker geeignet. Stevia beeinflusst den Blutzuckerspiegel nicht und kommt sogar als mittel gegen Magenschmerzen zum Einsatz. Einziger Nachteil: Für das korrekte Süßen genügt eine geringe Menge des Pulvers. Zum Backen von Kuchen und Plätzchen würde der Zuckeranteil als Menge im Teig fehlen. Mit speziellen Kochbüchern für Stevia und einer Mischung mit Xylit oder Zucker kann ein guter Ausgleich geschaffen werden.

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