Natürlich gibt es für den extremen Krisenfall im Bereich der Lebensmittel auch eine staatliche Vorsorge. Viele Menschen wissen jedoch nicht, wie solch eine Vorsorge funktionieren soll oder geschweige denn, dass es überhaupt eine gibt. Die Vorbereitungen sind jedoch heute schon getroffen.
In der Bundesrepublik Deutschland leben etwa 82 Millionen Menschen. Diese müssen natürlich versorgt werden, wenn sie es selbst nicht können. Die Notreserve des Staates muss daher auch für einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt werden können. Damit könnten auch nur kurzfristige Engpässe in der Versorgung bekämpft werden und die Bevölkerung kann überleben. Die Vorräte pro Person können dann je nach Umständen von wenigen Tagen bis auch zu mehreren Wochen und Monaten reichen. Die komplette Lagerhaltung und die Aufbewahrung der Vorräte kontrolliert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Ihr liegen auch bestimmte Gesetze zugrunde, wie sie alle kontrollieren und koordinieren muss. Eine Einlagerung und die Lagerkosten haben sich im letzten Jahr auf etwa 15,45 Millionen Euro belaufen. Die Lagerstätten sind geheim und es handelt sich hier um privatwirtschaftliche Unternehmen. Durch öffentliche Ausschreibungen können diese ermittelt werden, wenn sie allen Vorgaben auch entsprechen.
Tritt die Krise ein, dann sich erst die Bundesländer selbst für die Versorgung der Menschen zuständig. Erst wenn diese Versorgung nicht mehr funktionieren sollte und die Kapazitäten nicht mehr ausreichen, dann tritt die staatliche Ernährung in Kraft. Der Bund muss dann allen Bedürftigen diese Vorräte zur Verfügung stellen. Erst dann werden die Lagerstätten bekanntgegeben und die Vorräte können abgeholt werden. Auch eine Sammelverteilung von Brot und Lebensmitteln ist hier denkbar.
Die staatliche Notversorgung ist dafür eingerichtet worden, bei einem großen Notfall und bei Mängeln in der Versorgung eingreifen zu können. Der Staat muss schon vor dem Eintreten der Krise reagieren, damit die Krise nicht noch mehr angeheizt wird.
Wenn die Krise noch friedlich abläuft, müssen zunächst die Bundesländer für die Versorgung einstehen. Die Gefahr muss von den Ländern selbst bewältigt werden. Erst wenn hier die Kapazitäten schwinden und die Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, wird der Bund um Hilfe gebeten. Die Lebensmittel aus den Vorratslagern des Bundes kommen somit erst zum Einsatz, wenn ein oder mehrere Bundesländer Hilfe ersuchen. Dabei müssen die Länder auch mitteilen, welchen Mengen sie benötigen. Ist alles soweit geklärt, können die Länder die nötigen Vorräte bei den Lagerstätten abholen, die vorher mitgeteilt werden. Die Länder sind dann wieder für den Transport und die Weiterverarbeitung der Lebensmittel zu ständig. Auch die Verteilung muss über das Land geschehen und wird meist über Sammelverpflegungseinrichtungen erfolgt.
Die Verfügung über die Notvorräte liegt allein beim Bund, denn der hat die Ware gekauft und auch die Lagerung finanziert. Die Länder dürfen nur im Bedarfsfall an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herantreten, welches die Freigabe der Waren dann entscheidet. Die Verteilung der Lebensmittel erfolgt dann auch teilweise über Transportverbände, wie zum Beispiel der THW oder auch andere Hilfsorganisationen. Die meisten Notvorräte werden dann über LKW an die einzelnen Länder verteilt. Die Lagerung der Vorräte besteht etwa zehn Jahre. Danach müssen Getreide, Reis und Hülsenfrüchte ausgetauscht und ersetzt werden. Es gibt jedoch auch betriebe, wie Milchproduzenten, die sich verpflichten, eine geringe Menge immer im Betrieb zu lassen, um im Notfall darauf zurückgreifen zu können.