Staatliche Ernährung im Notfall

Natürlich gibt es für den extremen Krisenfall im Bereich der Lebensmittel auch eine staatliche Vorsorge. Viele Menschen wissen jedoch nicht, wie solch eine Vorsorge funktionieren soll oder geschweige denn, dass es überhaupt eine gibt. Die Vorbereitungen sind jedoch heute schon getroffen.
In der Bundesrepublik Deutschland leben etwa 82 Millionen Menschen. Diese müssen natürlich versorgt werden, wenn sie es selbst nicht können. Die Notreserve des Staates muss daher auch für einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt werden können. Damit könnten auch nur kurzfristige Engpässe in der Versorgung bekämpft werden und die Bevölkerung kann überleben. Die Vorräte pro Person können dann je nach Umständen von wenigen Tagen bis auch zu mehreren Wochen und Monaten reichen. Die komplette Lagerhaltung und die Aufbewahrung der Vorräte kontrolliert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Ihr liegen auch bestimmte Gesetze zugrunde, wie sie alle kontrollieren und koordinieren muss. Eine Einlagerung und die Lagerkosten haben sich im letzten Jahr auf etwa 15,45 Millionen Euro belaufen. Die Lagerstätten sind geheim und es handelt sich hier um privatwirtschaftliche Unternehmen. Durch öffentliche Ausschreibungen können diese ermittelt werden, wenn sie allen Vorgaben auch entsprechen.
Tritt die Krise ein, dann sich erst die Bundesländer selbst für die Versorgung der Menschen zuständig. Erst wenn diese Versorgung nicht mehr funktionieren sollte und die Kapazitäten nicht mehr ausreichen, dann tritt die staatliche Ernährung in Kraft. Der Bund muss dann allen Bedürftigen diese Vorräte zur Verfügung stellen. Erst dann werden die Lagerstätten bekanntgegeben und die Vorräte können abgeholt werden. Auch eine Sammelverteilung von Brot und Lebensmitteln ist hier denkbar.

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