Bargeld und Edelmetalle ins Ausland schaffen

Wer Geld, Gold und Silber bei der Einreise nach Deutschland oder in ein Nicht-EU-Land verschweigt, macht sich strafbar. Ab 10.000 Euro müssen Geldwerte angegeben werden. Auch wenn keine Aufforderung durch den Zoll erfolgt, müssen die Wertsachen ausgewiesen sein. Das dafür nötige Formular, das im Vorfeld ausgefüllt wird, muss zum Vorzeigen jederzeit bereit sein. Das Geld ins Ausland zu deponieren ist eine geeignete Methode, um das persönliche Vermögen zu sichern. Allerdings warten hohe Geldbußen auf alle, die keine Bescheinigung mit sich führen. Zwar handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit, doch kann die Strafe bis zu eine Millionen Euro betragen. Daneben behält der Zoll das „geschmuggelte“ Geld ein. Das Formular „Anmeldung von Barmitteln“ ist beim Zollamt erhältlich. Über dessen Webseite gibt es das Formular auch als Download.

Als Bargeld auszuweisen sind sowohl alte als auch neue Währungen. Gleiches gilt für ausländisches Geld. Die Umrechnung erfolgt hierbei nach dem Tageswechselkurs. Für Wertpapiere und Wechsel gilt das Gleiche. Sparbriefe und Schecks sowie Aktien gelten als Barwert und werden vom Zoll zum aktuellen Wert umgerechnet. Edelmetalle gelten nicht als Barmittel. Sie gehören den anmeldepflichtigen Waren an. Bei Übertritten innerhalb der EU liegt die Grenze der Barmittel ohne Anmeldung bei 10.000 Euro. Besitzt man mehr, erfolgt die Anmeldung mündlich nur nach Aufforderung an der Grenze. Ein Formular ist dabei nicht nötig. Eine wahrheitsgemäße Aussage ist in jedem Fall ratsam, denn bei Kontrollen und offensichtlicher Falschaussage erwarten Reisende hohe Bußgelder. Neben Bargeld gibt es in diesem Fall auch die gleichgestellten Zahlungsmittel wie Schecks und Wechsel.

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